Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich Für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen uns und dem Kunden, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, sei es im elektronischen Wege (via ecommerce), oder auf andere Weise, gelten stets, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, und zwar auch für alle zukünftigen Geschäfte. Jede hiervon abweichende Vereinbarung ist von uns ausdrücklich schriftlich zu bestätigen. Der Kunde bzw. Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener Geschäftsbedingungen. Mit der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung nötigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung der Bestellung gewährleistet ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann nach ausdrücklicher Vereinbarung der Eventbau GmbH, übertragen werden. Die dafür angefallenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als "ohne Korrektur genehmigt“.  2. Kunden Wir schließen ausschließlich mit Kunden Verträge ab, die entweder voll geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 19. Lebensjahr vollendet haben, oder juristische Personen sind und einen Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (nachfolgend "Kunden" genannt) haben. Von versehentlich (insbesondere auf elektronischem Wege) mit anderen Personen oder Rechtssubjekten abgeschlossenen Verträgen, haben wir das Recht, binnen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche unserer Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder von uns tatsächlich eine Lieferung bzw. Leistung im Sinne der Bestellung folgt. Der Kunde verzichtet diesfalls auf eine Annahmeerklärung im Sinne des § 864 ABGB.  3. Mietmaterial Der Auftraggeber haftet für sämtlich gemietetes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe an die Eventbau GmbH. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist die Eventbau GmbH berechtigt, die fehlenden Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen.  4. Übergabe des Messestandes Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das Mietgut mit Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben.  5. Großplattenstandsystem Der Standaufbau wird mit Aluminium-Stehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss eingeschobener 6mm- Homogenplatten als Wandelement erstellt. Auf den Zargen, Stehern und Wandplatten darf unter keinen Umständen gebohrt, genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Bei etwaigen Beschädigungen muss der Neupreis der Zarge oder des Stehers voll in Rechnung gestellt werden. Das Übermalen von PVC beschichteten Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern (gleichwertiges oder ähnliches Klebematerial) sowie das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Sollten die Platten verunreinigt werden, so ist unmittelbar nach der Veranstaltung dies vom Aussteller zu reinigen. Sollte dies nicht erfolgen, so wird diese Arbeit von der Eventbau GmbH, durchgeführt und gegen eine Gebühr von €6,80 + MWSt. pro qm in Rechnung gestellt. Bei Beschädigung wird ein Preis von €11,90 + MWSt. pro qm in Rechnung gestellt.  6. Mängelrügen Allfällige Mängel an von uns gelieferten bzw. bereitgestellten Produkten welcher Art auch immer, sind unverzüglich, längstens aber einlangend bei uns binnen 7 Tagen unter genauer Mangelbezeichnung schriftlich zu rügen. Der Kunde ist in einem solchen Falle zur Aufbewahrung des mangelhaften Produktes bis zu einer gerichtlichen Beweissicherung bzw. Beweisaufnahme verpflichtet, widrigenfalls die Mängelrüge als nicht getätigt gilt. Im Falle berechtigter Mängel behalten wir uns vor, an Stelle eines Preisminderungsanspruches eine Verbesserung, einen Nachtrag des Fehlenden, oder einen Austausch gegen ein mangelfreies Produkt vorzunehmen. Geringfügige Farb- und Tonabweichungen die auf technisch unvermeidbaren Ursachen beruhen, gelten nicht als Mangel und werden vom Kunden bereits vorweg genehmigt. Reklamationen jedweder Art am Messestand können nur vor Messebeginn anerkannt werden.  7. Preise 7.1 Sämtliche auf Internetseiten, oder auf andere Weise getätigte Angaben zu Produkten und Preisen sind stets freibleibend und behalten wir uns etwaige Änderungen jederzeit vor unter vorheriger Absprache mit dem Kunden. Sämtliche von uns getätigte Preisangaben auf unserer Homepage, oder in anderer Art und Weise, verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Umweltabgabe, sowie von Versand-, Verpackungs-, und allfälliger Versicherungskosten. 7.2 Sollte sich nach Vertragsannahme herausstellen, dass uns ein Fehler bei Preis- oder Produktangaben, oder hinsichtlich der Lieferbarkeit eines Produktes unterlaufen ist, werden wir den Kunden hiervon umgehend informieren und sind wir berechtigt, von dem Vertrag binnen zweiwöchiger Frist zurückzutreten, sofern der Kunde den Vertrag nicht unter Zugrundelegung der richtig gestellten Konditionen oder Angaben nochmals bestätigt. 7.3 Sämtliche Steuern und Abgaben, die aus der Durchführung des vorliegendenAuftrages resultieren, werden an den Besteller weiterverrechnet. Bei Änderung des Mehrwertsteuerprozentsatzes kommt der jeweils gesetzlich vorgeschriebene Satz zur Anwendung. 7.4 Sämtliche Preisangaben gelten im Fall eines Gesamtaufbaues einer Messeveranstaltung durch die Eventbau GmbH in Österreich. In anderen Fällen werden Spesen, Diäten, Bearbeitungs- und Transportkosten separat verrechnet.  8. Lieferungen / Leistungen Die uns vom jeweiligen Kunden zur Auftragserfüllung oder zur Einarbeitung in Werbeprogramme zur Verfügung zu stellenden Vorlagen, Originale, Negative und Ähnliches, sind uns auf eigene Gefahr des Kunden frei Haus zur Verfügung zu stellen. Wir sind weder zu einer Versicherung dieser Unterlagen, noch der Endprodukte verpflichtet. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Annahme von Vorlagen, Werbematerial oder Werbespots zu prüfen und ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Für den Fall, dass ein Auftrag mangels zur Verfügungsstellung entsprechenden Materiales nicht zustande kommt oder eben die Erstellung eines entsprechenden Programms aus diesem Grunde nicht möglich ist, bleibt dennoch unser Entgeltsanspruch gewahrt. Im Falle von Lieferungen von Werbematerialien sind von uns zugesagte Termine nicht verbindlich. Der Kunde kann vom Vertrag nur unter erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist zurücktreten, wobei ein Rücktritt in solchen Fällen, wo der Verzug auf bloß leichter Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen ist. Jedenfalls haften wir in keiner Weise für Schäden, die aufgrund verspäteter Lieferungen entstehen, es sei denn, dass wir entgegen dieser Geschäftsbedingungen eine ausdrückliche Terminzusage getätigt hätten und der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.  9. Werbe- und Sendematerial Wir sind nicht verpflichtet, uns von Kunden übersandte Werbeunterlagen oder entsprechende uns von Kunden zur Verfügung gestellte Produkte aufzubewahren. Auf Wunsch des Kunden werden von uns derartige Unterlagen oder Produkte innerhalb eines Monats an den Kunden zurückgesandt, wenn dieser es schriftlich verlangt. Andernfalls sind wir nach Verstreichen der einmonatigen Frist zur Vernichtung der uns übergebenen Werbemittel und -produkte nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden berechtigt. Weiters sind wir auch keinesfalls verpflichtet, den Inhalt von uns übermittelten Werbemitteln zu überprüfen oder die rechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung abzuklären. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er über sämtliche für die Herstellung, Verarbeitung und Nutzung des zu erstellenden Werbematerials (Werbespots) über die erforderlichen Urheber-, Marken-, Muster-, und Patentrechte (Copyright) verfügt bzw. ihm eine entsprechende Nutzung und Weiterverarbeitung ausdrücklich gestattet wurde. Weiters erklärt der Kunde ausdrücklich, dass durch die Verarbeitung und Verbreitung des vom Kunden zur Verfügung gestellten Materiales nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Der Kunde verpflichtet sich, uns hinsichtlich allfälliger Ansprüche aus derartigen Verstößen völlig klag- und schadlos zu halten. Sämtliche uns durch derartige Verstöße entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtswahrung und -verfolgung, sind uns vom Kunden umgehend zu ersetzen.   10. Datenübertragung Sofern uns Werbematerial auf elektronischem Wege übermittelt wird bzw. wir fertige Produkte bzw. von uns erstellte Werbebeiträge auf elektronischem Wege an den Kunden übersenden, trifft uns keinerlei Haftung für allfällige Fehler, die im Wege der Datenübertragung auftreten. Maßgeblich für den Umstand, ob unsere Leistung auftragsgemäß erfolgt ist, ist jeweils die Gestalt des Einlangens des vom Kunden übersandten Materials auf unserem Server bzw. die konkrete Ausgestaltung eines fertigen Produktes vor dem Versenden von unserem Server.   11. Urheberrecht Die von uns im Auftrag des Kunden entwickelten Werbeideen und -produkte, sowie auch die EDV- mäßige grafische Umsetzung von unsererseits erstellten Werbeideen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dem Kunden wird auf Wunsch eine Werknutzungslizenz gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr eingeräumt, um die entsprechenden Produkte auch für Werbemaßnahmen in anderen Medien verwenden zu können. Für alle Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt uns eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte. Entwürfe usw. sind vielmehr unverzüglich zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht verwertet, so sind wir berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Wir sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf uns und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.   12. Haftung 12.1 Haftung Produktion Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unsererseits keinerlei Konkurrenzausschluss angestrebt oder zugesichert wird. Wir haften für sämtliche Schäden, unabhängig von der Art des Rechtsgrundes ausschließlich in solchen Fällen, in welchen uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz als schaden-verursachendes Verhalten zur Last liegt. Die Beweispflicht darüber ist vom Kunden zu erbringen. Auch in derartigen Fällen ist unsere Haftung auf solche Schäden eingeschränkt, die üblicherweise in entsprechenden Konstellationen eintreten, wobei die Höchstgrenze auch durch den vernünftigerweise ex ante bei solchen Sachverhalten voraussehbaren Schaden begrenzt ist. Schadenersatzansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes gegenüber Unternehmen, sowie auch Rückersatzpflichten gegenüber solchen sind gänzlich ausgeschlossen. Sollten durch technische Gebrechen oder durch Funktionsstörungen von Geräten Vorlagen (Materialien) vom Kunden, insbesondere Filmmaterial oder dergleichen unbrauchbar oder beschädigt werden, so sind wir ausschließlich zum Ersatz des Roh- Filmmateriales verpflichtet. Wir haften für keine darüber hinausgehenden Schäden, insbesondere in Gestalt der Herstellungskosten für Foto und Filmaufnahmen oder dergleichen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Verletzung von disziplinären Pflichten, die durch die Verwendung von unsererseits geliefertem Material bzw. Werbespots entstehen. Der Kunde hat selbst für eine Wahrung seiner allfälligen standesrechtlichen Pflichten zu sorgen. Der Kunde wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.   12.2 Haftung Lagerung Die vom Kunden übernommenen Messestandsysteme, welche bei uns in dafür vorgesehenen Lagerbereichen aufbewahrt werden, und von der Eventbau GmbH mittels elektronischer Datenübermittlung erfassten Inventarliste eingetragen sind, sind gegen Einbruch, Vandalismus, Feuer, Hochwasser und Sturmschaden versichert.  13. Lagerung Die Lagerkosten sind sofern nicht anders vereinbart, lt. unserem jährlichem Angebot gültig. Sollten die Aufbauten länger als 1 Jahr nicht erfolgen, so behält sich die Eventbau GmbH das Recht vor, nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden, die dafür benötigten Lagerplätze in Rechnung zu stellen, oder das Standsystem gegen Gebühr zu entsorgen.  14. Eigentumsvorbehalt Im Falle von Warenlieferungen unsererseits behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bzw. Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung aushaftender Verbindlichkeiten, insbesondere auch hinsichtlich eines etwaigen negativen Kontokurrent-Saldos vor.  15. Tarifänderungen Bei Tarifänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden oder erst später beginnenden Bestellungen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.  16. Zahlungen Sämtliche von uns fakturierten Leistungen sind ohne jeglichen Abzug sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Beanstandungen, die allein die Verrechnung betreffen, werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt zur Kenntnis genommen. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht für die Firma Eventbau GmbH nicht. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird ausdrücklich eine Verzinsung der aushaftenden Beträge mit 10 % Zinsen p.A. vereinbart. Weiters verpflichtet sich der Kunde im Falle eines Zahlungsverzuges, sämtliche Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch die Kosten eines von uns herangezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen. In jedem Fall hat der Kunde, sofern von uns nicht höhere Kosten nachgewiesen werden, pro Mahnung Spesen in Höhe von zumindest € 30,--, sowie darüber hinaus im Falle des Einschreitens eines Rechtsanwaltes, dessen tarifliche Kosten zu ersetzen, die uns erwachsen. Einlangende Zahlungen werden zuerst auf die älteste aushaftende Schuld angerechnet, wobei damit zuerst wiederum die Zinseszinsen, die Zinsen, Unternehmensspesen, die vorprozessualen Kosten, sodann die Mahn- und Inkassokosten (allenfalls eines herangezogenen Rechtsanwaltes) und letztendlich das aushaftende Kapital der jeweiligen Schuld getilgt werden. Für den Fall des Verzuges mit vereinbarten Zahlungen sind wir berechtigt unsere Tätigkeiten einzustellen und laufende Schaltungen zu beenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer, die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzustellen, zu verweigern oder damit aufzurechnen.  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist sowohl hinsichtlich Lieferungen, als auch Zahlungen ausschließlich der Sitz unserer Firma. Von den Vertragsteilen werden vorweg die Anwendung ausschließlich österreichischen Rechtes und die inländische Gerichtsbarkeit vereinbart. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit uns wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich in Frage kommenden Gerichtes in Korneuburg vereinbart.  18. Rechtswirksamkeit Sollte irgendeine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsteile an Stelle der unwirksamen Regelung, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die im Rahmen des rechtlich möglichen, der unwirksamen Regelung bzw. deren von redlichen Parteien damit verbundenem Zweck unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen und Interessen der Parteien am Nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorhandenseins unvorhergesehener Vertragslücken.
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